Grüne Souvenirs – pflanzliche Erinnerungen an den Urlaub

Sommer, Sonne, Reisezeit. In der Urlaubszeit sieht man so manche Pflanze, die ihren Weg in den eigenen Garten finden soll. Doch wie bringt man die Pflanze unbeschadet nach Hause,… und darf man überhaupt jede Pflanze von überallher mit nach Hause mitbringen?

Keine Pflanzen ausgraben

Auf keinen Fall darf der urlaubende Gärtner wild wachsende Pflanzen einfach ausgraben und mitnehmen. Es sollten nur Pflanzen (innerhalb der EU) eingeführt werden, die im Fachhandel (der Gärtnerei) gekauft wurden. So hat man die Sicherheit, dass das grüne Souvenir gesund ist und man die Natur im Urlaubsland nicht geschädigt hat.

Man darf nicht vergessen, dass die Gefahr besteht, blinde Passagiere (Krankheiten sowie Schädlinge) einzuschleppen. So manche Pflanze würde sich aber auch im heimischen Garten wild vermehren und anderen Pflanzen den Lebensraum rauben.

Auf jeden Fall sollte man sich zuvor Erkundigen, denn einerseits ist die Einfuhr von geschützten Pflanzenarten nicht gestattet, zum anderen gibt es für viele Pflanzen auch Mengenbeschränkungen.

Will man Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern in die Heimat mitnehmen, so sollte man sich zum Einen erkundigen, für welche Pflanzen die Einfuhr grundsätzlich erlaubt ist. Die Einfuhr von Zitruspflanzen (Auch Zitruszweigen), Weinreben sowie Nadelgehölzern ist beispielsweise verboten. Zum Anderen muss man sich ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis zulegen, damit die Pflanze den Zoll passieren darf. Der Aufwand, um zu einem solchen Gesundheitszeugnis zu gelangen ist langwierig und teuer, weshalb sich dieser für Privatpersonen üblicherweise nicht rechnet.

Ähnlich dürfte es sich hier mit der Einfuhr von Saatgut verhalten. So geht man beim Saatgutkauf aus Nicht-EU-Ländern im Internet nicht nur das Risiko ein, dass es durch den Zoll vernichtet werden muss, sondern auch das Risiko, gefährliche Krankheiten, Pilze, etc. in den Garten bzw. das heimische Ökosystem zu holen.

Der sichere Transport

Die Pflanze muss man zuerst zurückschneiden. Alle Blüten müssen weg und die Pflanze wird eingekürzt. Je kleiner die Pflanze ist, desto leichter kann man sie transprotieren. Nach dem Rückschnitt nimmt man die Pflanze aus dem Topf und entfernt überflüssige Erde. Bei Flügen muss man schließlich auf das Gewicht achten und bei Reisen mit dem Auto spart man so wertvollen Sprit.

Der Wurzelballen darf nicht triefnass sein, die Pflanze wird also nicht direkt vor der Heimfahrt gegossen, der Wurzelballen sollte lediglich leicht feucht sein. Nachdem die Pflanze aus dem Topf genommen und die überschüssige Erde entfernt wurde, schlägt man die ganze Pflanze in Zeitungspapier ein und umwickelt sie mit einem Handtuch. Die gut verpackte Pflanze wird, gut gepolstert zwischen zB. Schmutzwäsche (wegen der Erde die herausbröseln könnte), sicher in der Mitte des Koffers verstaut. Man sollte nicht vergessen, dass es im Gepäckraum des Flugzeuges bis zu -30 Grad haben kann und die Pflanzen so erfrieren können.

Ich habe aber noch einen anderen Tipp für die Verpackung der Pflanze: Eine leere, saubere Milchpackung oder Plastikflasche kann kleineren Pflanzen zusätzlichen Schutz bieten. Einfach oben aufschneiden – nur so weit, dass man die Pflanze mühelos hinein stecken kann. Die Pflanze stützt man mit zusammengeknülltem Klopapier bzw. Küchenpapier, damit sie im Inneren der Flasche nicht zu locker sitzt.

Tipp: Wer sich das alles ersparen will, oder sich einfach nicht traut eine Pflanze aus dem Urlaub innerhalb der EU mitzubringen, der sollte einfach Samen kaufen und mitnehmen. Daheim kann man sich dann das grüne Souvenir selber ziehen.

Damit man nur wenig Risiko einer Einschleppung eingeht, sollte man aber jede Pflanze und jeden Keimling vorerst getrennt von anderen Pflanzen ziehen. Ist die Pflanze auch nach etwa zwei Wochen noch bei bester Gesundheit und haben sich keine Parasiten gezeigt, so kann man sich trauen, sie zu anderen Pflanzen zu stellen oder in den Garten zu setzen.

Wer hier besonders gewissenhaft vorgehen will (und das sei hier durchaus angeraten), der sollte sich mit den Verordnungen der EU auseinandersetzen. Weitere Informationen erhält man zudem auf der Website des Lebensministeriums im Bereich „Pflanzenschutz„.